Die EE_G ist eine Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung nach der EU‑Verordnung (EWG) Nr. 2137/85 – das flexible Instrument für grenzüberschreitende Zusammenarbeit, gemeinsamen Einkauf und gemeinschaftliche Projekte.
Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) ist die älteste unmittelbar durch das Recht der Europäischen Union geschaffene Gesellschaftsform. Sie wurde durch die Verordnung (EWG) Nr. 2137/85 des Rates vom 25. Juli 1985 geschaffen und gilt seit dem 1. Juli 1989 in allen Mitgliedstaaten unmittelbar.
Der europäische Gesetzgeber wollte ausdrücklich keine neue Kapitalgesellschaft schaffen, sondern ein flexibles Kooperationsinstrument, das den Binnenmarkt fördert. Die EWIV erleichtert und entwickelt die wirtschaftliche Tätigkeit ihrer Mitglieder – ohne die Gründung einer Kapitalgesellschaft.
Von der Bündelung des Einkaufs bis zu gemeinsamen Projekten – die EE_G organisiert die grenzüberschreitende Zusammenarbeit ihrer Mitglieder.
Gemeinsamer Einkauf und Bündelung von Nachfrage, um bessere Konditionen für alle Mitglieder zu erzielen.
Durchführung gemeinschaftlicher Vorhaben, die einzelne Mitglieder allein nicht stemmen könnten.
Zusammenarbeit über Ländergrenzen hinweg im europäischen Binnenmarkt – auf einheitlicher Rechtsgrundlage.
Erbringung von Dienstleistungen sowie Bündelung von Verwaltungs‑ und Organisationsaufgaben.
Gemeinsamer Aufbau von Marketing‑ und Vertriebsstrukturen für die Mitgliedsunternehmen.
Ein konkretes gemeinschaftliches Vorhaben der EE_G: Im Rahmen des Projekts bündelt die Vereinigung die Zusammenarbeit ihrer Mitglieder rund um barrierefreie Wohn‑ und Betreuungsangebote – von Planung und Einkauf bis zu Bau und Betrieb.
Als assoziiertes Mitglied profitieren Sie von den Leistungen der Gemeinschaft im Innenverhältnis der EWIV – ohne Registereintragung und ohne Haftung nach außen.
Nehmen Sie Kontakt auf – wir informieren Sie über die Voraussetzungen und den Ablauf der Aufnahme.
kontakt@ee-ewiv.eu